So nennt man die Männer und Frauen, die in einem ParlamentÖffnet sich in einem neuen Fenster sitzen, zum Beispiel in unserem hessichen LandtagÖffnet sich in einem neuen Fenster. Ein anderes Wort für Abgeordnete ist Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Das sagt man deshalb, weil sie im Parlament die Meinung und die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler vertreten sollen.
A wie ...
B wie ...
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – so heißen die … na, weißt du’s? Genau, so heißen die 16 deutschen Bundesländer.
Genau wie HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster hat jedes von ihnen eine Landesregierung und einen Landtag. In den Stadtstaaten (Bremen, Berlin und Hamburg) heißen sie nur anders. Jedes Bundesland darf bestimmte Sachen selbst entscheiden - zum Beispiel alles, was mit Schule zu tun hat. So kommt es, dass in Berlin die Kinder nicht vier Jahre zur Grundschule gehen, sondern sechs Jahre lang.
Der Grund, warum die Bundesländer manche Dinge selbst bestimmen dürfen, ist einfach: Was für das eine Bundesland gut ist, nützt dem anderen Bundesland vielleicht gar nichts. Denn zwischen den Bundesländern gibt es ja Unterschiede: Die einen haben viele Einwohnerinnen und Einwohner, die anderen eher wenige. In manchen Bundesländern gibt es genügend Arbeitsplätze, in anderen viele arbeitslose Menschen. Die Probleme und Interessen der Bundesländer sind also nicht gleich. Deswegen ist es gut, dass sie vieles selbst regeln dürfen.
Wie fragt die Bundesregierung die Bundesländer nach ihrer Meinung? Dafür gibt es den Bundesrat. Hier sind alle Bundesländer vertreten. Insgesamt hat der Bundesrat 69 Mitglieder. Die Bundesländer mit vielen Einwohnerinnen und Einwohnern dürfen dort mehr Vertreterinnen und Vertreter hinschicken als die Bundesländer, in denen weniger Menschen wohnen. Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben drei; Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vier; HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster hat fünf und Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sechs Mitglieder im Bundesrat.
Diese Mitglieder werden aber nicht gewählt. Sie werden von ihren Landesregierungen geschickt. Auch wenn jedes Bundesland mehrere Vertreterinnen oder Vertreter hat, können die nicht unterschiedlich abstimmen. Das heißt für die fünf hessischen Mitglieder: Es dürfen nicht zwei von ihnen dafür und drei gegen das Gesetz stimmen. Sie müssen sich einigen und dann alle gleich abstimmen.
Im Bundesrat sollen die Bundesländer ja so entscheiden, wie es für sie am besten ist. Manchmal gibt es deshalb richtig Streit mit der eigenen ParteiÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es eine Infografik, die die Aufgaben und die Organisation des BundesratsÖffnet sich in einem neuen Fenster verbildlicht.
Das deutsche ParlamentÖffnet sich in einem neuen Fenster nennt man Bundestag. Dort sitzen die AbgeordnetenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Deren Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen. Außerdem passen sie auf, ob die Bundesregierung ihre Arbeit anständig erledigt.
Viele GesetzeÖffnet sich in einem neuen Fenster, die in ganz Deutschland gelten (Bundesgesetze) sind auch für die Bundesländer wichtig. Deswegen reicht es nicht, wenn der Bundestag die GesetzeÖffnet sich in einem neuen Fenster beschließt. Auch die Bundesländer müssen mit bestimmten GesetzenÖffnet sich in einem neuen Fenster einverstanden sein. Oder sie dürfen zumindest ihre Meinung dazu sagen.
Zur Bundesregierung gehören die Kanzlerin und die Ministerinnen und MinisterÖffnet sich in einem neuen Fenster. Sie sind wie eine Mannschaft, die gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland leitet. Zusammen beraten sie zum Beispiel über neue GesetzeÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die schlagen sie dann dem Bundestag vor und der muss darüber abstimmen. Anschließend müssen sie sich darum kümmern, dass die GesetzeÖffnet sich in einem neuen Fenster auch in die Tat umgesetzt werden.
C wie ...
Eine Charta ist eine besondere Form der Urkunde.Die Charta war im Mittelalter besonders im südlichen Europa, also in Italien, Spanien und Südfrankreich in Verwendung.Der Begriff „Charta" wird auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen sogenannter „nichtstaatlicher Organisationen" verwendet. So gibt es z. B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Berufsgemeinschaften.
D wie ...
Zu deinen Daten gehören nicht nur dein Name, dein Geburtsdatum und deine Adresse – sondern auch noch deine Hobbys, Krankheiten und später einmal, wieviel du verdienst. Solche Daten kennen dein Arzt oder deine Ärztin, deine Schule, die Bank oder auch die Leute aus dem Rathaus. Weil deine Daten ziemlich viel über dich verraten, dürfen sie mit ihnen aber nicht machen, was sie wollen. Denn laut Datenschutzgesetz darf niemand deine Daten einfach an andere weitergeben. So wird verhindert, dass damit Dinge gemacht werden, die du nicht möchtest. In Hessen trat bereits 1970 ein Datenschutzgesetz in Kraft. So früh wie in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster gab es auf der ganzen Welt noch kein anderes gültiges Datenschutzgesetz!
„Demokratie" ist ein griechisches Wort und es heißt „Herrschaft des Volkes". Das bedeutet, dass nicht eine einzige Person das Sagen hat und machen kann, was sie will. In einer Demokratie wird die RegierungÖffnet sich in einem neuen Fenster vom Volk gewählt. Und die RegierungÖffnet sich in einem neuen Fenster muss sich genauso an GesetzeÖffnet sich in einem neuen Fenster halten wie jeder, der in diesem Land lebt. Außerdem hat jeder die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten. Zu den Rechten gehören zum Beispiel: Du darfst deine Meinung sagen; kannst dich treffen, mit wem du möchtest und darfst dort wohnen, wo es dir gefällt.
Am dritten Oktober hast du immer schulfrei. Aber weißt Du auch, wieso? Seit 1990 wird dann der Tag der Deutschen Einheit gefeiert.
Vorher war Deutschland seit 1949 in zwei Staaten geteilt: Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es die Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Westen und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten.
Und es wurde nicht nur das Land geteilt, sondern auch die Hauptstadt. Mitten durch Berlin baute die DDR 1961 eine Mauer. Der Westen der Stadt gehörte zu Westdeutschland und der Osten der Stadt wurde die Hauptstadt der DDR. Weil Westberlin aber mitten in der DDR lag, konnte es unmöglich die Hauptstadt von der Bundesrepublik sein. Denn kein Staat kann eine Hauptstadt haben, die in einem anderen Land liegt. Stattdessen wurde Bonn die Hauptstadt.
Als die DDR im Jahr 1989 ihren 40. Geburtstag feierte, freute sich nicht jeder darüber. Viele Menschen in der DDR waren nämlich unzufrieden mit ihrem Land – zum Beispiel, weil sie nicht reisen durften, wohin sie wollten. Deswegen flüchteten manche Leute heimlich.
Wie unzufrieden sie waren, zeigten sie auch: Jeden Montag trafen sich die Menschen in Leipzig und zogen mit Plakaten durch die Straßen. Nach ein paar Wochen gingen immer mehr Leute in immer mehr Städten auf die Straße. Irgendwann hatte ihr Protest Erfolg: Plötzlich durften sie von der DDR in die Bundesrepublik fahren. Das war am 9. November 1989.
Heute sagen wir: An diesem Tag ist die Mauer gefallen. Das ist allerdings nicht wörtlich gemeint. Denn natürlich ist die Mauer nicht an am 9. November komplett abgerissen worden oder eingestürzt. Aber die Menschen aus der DDR durften nun in die Bundesrepublik. Die Mauer hinderte sie also nicht länger daran, zu verreisen.
Am 3. Oktober 1990 wurde aus den zwei deutschen Staaten endlich wieder ein Land. Kurz darauf wurde auch Berlin wieder die Hauptstadt.
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