Nach den bisherigen Erkenntnissen und in Anbetracht der russischen Truppenbewegungen im Staatsgebiet der Ukraine ist mit einem baldigen Ende des Krieges nicht zu rechnen. Daraus resultieren anhaltende und große Fluchtbewegungen aus dem ukrainischen Staatsgebiet, die Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede mit der Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015 haben.
Unterschiede liegen beispielsweise in einer anderen Flüchtlingsstruktur als 2015, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt unterscheiden sich. Es flüchten weitüberwiegend Frauen, Kinder und ältere Menschen aus den Großstädten und den umkämpften Gebieten über die Grenzen zu den westlichen Anrainerstaaten der Ukraine und weiter bis nach Mitteleuropa. Die Hessische Landesregierung begrüßt die erstmalige Aktivierung der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie durch die EU.
Im Gegensatz zum regulären Asyl und zum internationalen Schutz erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Sie erhalten dadurch unmittelbar das Recht zur Arbeitsaufnahme, Zugang zu Sozialsystemen und Zugang zu Bildung. Der Schutzstatus ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt und beträgt höchstens drei Jahre.
Dank an Kommunen, Bürgerinnen und Bürger
Viele Flüchtlinge, die nach Deutschland weitergereist sind, verfügen über Familie oder Freunde in unserem Land, bei denen sie unterkommen können. Die Hessische Landesregierung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die große Solidarität mit den schutzsuchenden Menschen, insbesondere bei denjenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen und sich auf vielfältige Weise engagieren. Auch den hessischen Kommunen gilt der ausdrückliche Dank der Landesregierung. Sie tun alles, um den Menschen zu helfen. Das Land wird die Kommunen dabei nach Kräften unterstützen.
Für all diejenigen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine privaten Anlaufstellen haben oder die nicht unmittelbar von den dafür zuständigen Kommunen untergebracht werden, stellt das Land die Unterbringung zunächst sicher. Eine große Zahl Geflüchteter aus der Ukraine hat insbesondere in den ersten Wochen nach Kriegsausbruch die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung erreicht. Dort werden sie registriert, gegebenenfalls medizinisch betreut, freiwillig gegen Covid-19 geimpft und für die Verteilung auf die Kommunen vorbereitet. Die Hessische Landesregierung dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erstaufnahmeeinrichtung und den Regierungspräsidien ausdrücklich für ihren großen Einsatz in dieser Ausnahmesituation.
Mit ihrem Aktionsplan „Solidarität mit der Ukraine – Frieden in Europa – Hessen hilft“ stellt die Hessische Landesregierung die Weichen in den Bereichen Unterbringung, ehrenamtliche Hilfe, Kinderbetreuung, Beschulung, Hochschulbildung und -forschung, Zugang zum Arbeitsmarkt, Sicherheit und Schutz sowie medizinische Versorgung.
Unbürokratische Hilfe
Dabei greift die Hessische Landesregierung auf die Erfahrungen und bewährten Strukturen aus der Flüchtlingskrise ab 2015/2016 zurück. Gleichwohl hat die Landesregierung fest im Blick, dass viele der ukrainischen Frauen, Kinder und älteren Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren möchten, sobald es die Situation vor Ort ermöglicht. Deshalb werden wir auch alles daransetzen, um dem Wunsch der ukrainischen Gemeinschaft zu entsprechen, und beispielsweise ukrainischen Unterricht ermöglichen.
Ziel des Hessischen Aktionsplans ist, den Menschen, die zu uns kommen, jetzt schnell, effizient und nach Möglichkeit unbürokratisch zu helfen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden weiterhin der Kabinettsausschuss Flüchtlinge und die Stabsstelle „Asyl-und Flüchtlingspolitik“ in der Staatskanzlei alle Ebenen der Landesverantwortlichkeiten koordinieren und die Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden suchen.
Zentrale Anlaufstelle: Hessen hilft Ukraine
Zugleich hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit der Einrichtung der Besonderen Aufbauorganisation „BAO Ukraine“ eine zentrale Anlaufstelle für ukrainische Geflüchtete sowie Helferinnen und Helfer geschaffen, die relevante Informationen und Ansprechstellen gebündelt auf der Webseite https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraineÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung stellt. Informationen erlangen Betroffene auch über die Hotline der Hessischen Staatskanzlei. Die BAO Ukraine koordiniert zudem Hilfslieferungen des Landes in die Ukraine sowie die Errichtung von Notunterkünften zur Erweiterung der Aufnahmekapazitäten der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen.
Angesicht des weiterhin anhaltenden Krieges, der nicht prognostizierbaren weiteren Flüchtlingsbewegungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland, können sich die Aufgaben in den nächsten Monaten verändern. Hierauf wird die Landesregierung kontinuierlich und im Dialog mit dem Bund und den Kommunen reagieren und die Maßnahmen des Aktionsplans an die aktuellen Herausforderungen anpassen.