Die Hessische Verfassung, zu deren Änderung es neben einem Mehrheitsbeschluss des Landtages einer Volksabstimmung bedarf, hat bislang nur wenige Veränderungen erfahren. Beispiele sind die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre im Jahre 2002 oder die Einführung einer Schuldenbremse 2011.
Die Verfassung gliedert sich in zwei Hauptteile: Die Bestimmungen über die Grundrechte, hier „Rechte der Menschen“ genannt (Art. 1-63), und die Regelungen über die Staatsorganisation, nämlich den „Aufbau des Landes“ (Art. 64-150).