„Die Bezahlkarte kommt“, sagte Rhein am Donnerstag in Wiesbaden. „Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Vergabeverfahren können wir nun loslegen“, fügte Hofmann hinzu. Rhein sagte weiter: „Die Bezahlkarte ist ein wichtiges Instrument zur Begrenzung illegaler Migration, bekämpft das Unwesen der Schlepper und entlastet die Kommunen von Verwaltungsaufgaben. In Hessen haben wir in den vergangenen Wochen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bezahlkarte zügig an den Start gehen kann.“
Rollout-Konzept beschlossen
Am Donnerstag beschloss der Kabinettausschuss Koordinierung Asyl- und Flüchtlingspolitik ein Rollout-Konzept unter anderem zu Nutzungsumfang, Finanzierung und konkreten Schritten zur Einführung der Bezahlkarte in Hessen. Es sieht vor, dass das Land die Kosten für das Vergabeverfahren, für die Bereitstellung des Bezahlkartensystems sowie für die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren trägt. Für die operative Umsetzung wurde eine Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen eingerichtet, die die Einführung als Ansprechpartnerin für die Erstaufnahmeeinrichtung und die Kommunen begleitet.
Zuschlag erteilt
Die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Ministerpräsident Boris Rhein hatte gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz Ende vergangenen Jahres vereinbart, eine Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Eine Arbeitsgruppe hatte daraufhin das Vergabeverfahren organisiert und begleitet. Dieses Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Dienstleisters konnte nun abgeschlossen werden, den Zuschlag hat das Unternehmen secupay AG erhalten.
Einheitliche Lösung
„Mit der Einführung der Bezahlkarte in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung und den Kommunen gelingt uns die einheitliche Lösung, die wir von Beginn an angestrebt haben“, sagte Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann und fügte hinzu: „Außerdem senden wir als Landesregierung mit der Übernahme der Kosten ein wichtiges Signal an die Kommunen: Wir arbeiten verlässlich und partnerschaftlich zusammen. Wir meistern Herausforderungen gemeinsam.“
Fragen und Antworten zur Bezahlkarte
Wann wird die Bezahlkarte eingeführt?
Die Einführung der Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen und in den Kommunen kann nach der Zuschlagserteilung unmittelbar starten (Schulungen, technische Anbindung und darauf aufbauend sukzessive Ausgabe). Die Ausgabe der Bezahlkarten kann damit voraussichtlich in wenigen Wochen erfolgen.
Wer finanziert die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte wird in Hessen im Dialog mit den Kommunen flächendeckend eingeführt. Das Land Hessen übernimmt die Kosten der Kommunen für die Einführung der Bezahlkarte.
Wer erhält eine Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Ausgabe erfolgt unmittelbar an neu zugewiesene Personen sowie parallel schrittweise auch an Asylbewerber, die sich bereits in Aufnahmeeinrichtungen befinden. Auch nach Verteilung in die Kommunen kann die Bezahlkarte dort weiter genutzt werden. Die Kommunen können unmittelbar auch Bestandsfälle sukzessive erfassen. Die Karte wird im Design neutral und diskriminierungsfrei ausgestaltet.
Wie wird die Bezahlkarte eingesetzt?
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. Sie kann in allen Geschäften an Kartenterminals, die Visa akzeptieren, eingesetzt werden. Transaktionen wie Lastschriftverfahren sind mit der Bezahlkarte grundsätzlich möglich. Ausnahmen können festgelegt werden. Für ÖPNV, Telekommunikation und Vereinsgebühren wird ein Lastschriftverfahren ermöglicht. Monatlich kann grundsätzlich ein Bargeldbetrag in Höhe von 50 Euro je leistungsberechtigte Person abgehoben werden.
Einführung und Begleitung
Zur Entlastung der Behörden und zur Reduzierung des Organisationsaufwands bei Einführung und Nutzung der Bezahlkarte begleitet die neu eingerichtete Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen operativ die Einführung der Bezahlkarte. Die Koordinierungsstelle dient als Verbindungsstelle zwischen den Leistungsbehörden und dem Dienstleister. Informationen für die Leistungsberechtigten, die Leistungsbehörden und weitere Akteure werden zur Verfügung gestellt, ebenso Informationen für Leistungsberechtigte in verschiedenen Sprachen.
Informationen werden vom Dienstleister, aber auch über die Internetseite des SozialministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster zeitnah zur Verfügung gestellt.