Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung bis zum 7. November verlängert und neue Regelungen festgelegt. So wird beispielsweise auf Wünsche aus der Branche hin die bestehende 2G-Option auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet: Es steht den betreibenden Personen frei, nur noch Geimpfte und Genese in ihren Geschäften zu empfangen und dann auf Abstands- und Maskenpflicht zu verzichten: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“ Außerdem neu ist eine Testpflicht für ungeimpftes Personal in den Krankenhäusern, wie sie bereits auch in Alten- und Pflegeheimen gilt. Ministerpräsident Volker Bouffier wies außerdem auf bevorstehende Weihnachtsmärkte hin: Diese könnten in diesem Jahr stattfinden, Zugangskontrollen sind nicht erforderlich.
Impfungen weiterhin wichtig
Der Hessische Regierungschef betonte zum gestrigen Ende der kostenlosen Bürgertests nochmals die Wichtigkeit der Impfungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. „Wir sind bislang gut durch den Herbst gekommen, das zeigen die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenauslastung mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten“, sagte er. „Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden. Der größte Schutz gegen das Virus für uns alle bleibt die Impfung. Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen. Jetzt, da für viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu kostenlosen Testungen entfällt, bitte ich umso stärker darum, unsere Impfangebote zu nutzen.“ Seit Montag sind die Antigen-Schnelltests, wie sie in Testzentren oder Apotheken vorgenommen werden, für viele Bürgerinnen und Bürger Hessens nicht mehr kostenfrei. Grund ist eine Änderung der Testverordnung der Bundesregierung. Ein beschränkter Personenkreis kann diese Tests jedoch noch ohne zu bezahlen in Anspruch nehmen, so beispielsweise Kinder unter 12 Jahren, Schwangere oder Personen, die zum Zeitpunkt des Tests aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sowie für Schwangere ist noch bis zum Jahresende ein Test pro Woche kostenfrei. In Schulen bleiben die wöchentlichen Testungen jedenfalls bis zum Ende des Jahres kostenfrei. Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, brauchen generell keinen Negativnachweis.
Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick:
- Die bestehende Verordnung wird bis zum 7. November 2021 und damit bis zum Ende der Präventionswochen nach den Herbstferien verlängert.
- Auch im Einzelhandel gilt künftig eine 2G-Option (wird diese gewählt, besteht keine Abstands- und Maskenpflicht).
- In Schulen gelten die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken am Sitzplatz sowie die täglichen Testungen unmittelbar nach einem positiven Schnelltest und nicht erst nach der PCR-Bestätigung.
- In Alten- und Pflegeheimen gilt künftig bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr, stattdessen sind individuell erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
- In Krankenhäusern gilt eine Testpflicht 2 Mal pro Woche für ungeimpftes Personal.
- Volksfeste können ohne Genehmigung bestimmter (mittels Eingangskontrollen zu kontrollierender) Personenzahlen stattfinden.