Die Hessische Landesregierung hat heute, vor den Beratungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat in dieser Woche, einen Fahrplan mit den geplanten Corona-Regeln vorgelegt. Hintergrund ist das Auslaufen der derzeit geltenden Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz am 19. März. Das Bundesgesetz ist die rechtliche Grundlage für alle Corona-Schutzmaßnahmen in den Ländern und wird derzeit neu gefasst.
„Weil sich die Bundesregierung uneinig ist und deshalb eine Neuregelung praktisch in letzter Sekunde vor dem Auslaufen aller Regeln erfolgen muss, wissen wir weiterhin nicht, welche konkreten Schutzmaßnahmen wir in Hessen ab der kommenden Woche ergreifen können“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag in Wiesbaden. „Dieses Verfahren ist unsäglich und deshalb lehnen es auch alle Länder ab.“
„Das Verfahren ist auch deshalb unsäglich, weil die Menschen wissen wollen, wie es weitergeht. Um dennoch bestmögliche Planungssicherheit für alle Hessinnen und Hessen zu gewährleisten, beabsichtigt die Landesregierung – basierend auf dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundes –, die bestehenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April zu verlängern, soweit das neue Bundesinfektionsschutzgesetz dies noch ermöglicht. So bleiben wir besonnen und handlungsfähig“, erläuterte Ministerpräsident Volker Bouffier.
Im Anschluss an diese Übergangsphase seien nach derzeitigem Stand nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich, um vor allem vulnerable Gruppen zu schützen. Weitergehende Maßnahmen seien dann nur in nachgewiesenen Hotspots und nach vorherigem Landtagsbeschluss möglich.
Auf Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfs des Bundes beabsichtigt Hessen folgende Regelungen in zwei Schritten:
1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April):
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:
- Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
- Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
- Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:
- Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
- Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
- Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
- Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.
An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.
2. Schritt: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:
Maskenpflicht nur noch
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflegediensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
Testpflicht nur noch
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Schulen
Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags.
Hotspotregeln (derzeitiger Gesetzentwurf)
Definition „Hotspot“: Ausbreitung einer gefährlicheren Virusvariante in einer Gebietskörperschaft oder drohende coronabedingte Überlastung der Krankenhauskapazitäten in einer Gebietskörperschaft. Nähere Angaben, was das konkret bedeutet, enthält der Gesetzentwurf nicht.
Zusätzliche Maßnahmen: Weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr, Abstands- und Hygienekonzept.
Über das Bundesinfektionsschutzgesetz wird am Mittwoch erstmals im Deutschen Bundestag beraten. Es soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll noch am selben Tag damit befasst werden. Erst danach können entsprechende Regelungen in den Ländern verbindlich beschlossen werden. Die Hessische Landesregierung wird anschließend in einer Kabinettsitzung darüber beraten.