Der Equal Pay Day fällt in diesem Jahr auf den 7. März. Dies ist der Tag, an welchem rein statistisch die bundesweit berechnete Einkommenslücke von Frauen und Männern wieder geschlossen ist. Ein Grund für diese Lücke beim Einkommen könnte darin liegen, dass die Entgeltsysteme nicht geschlechtergerecht sind. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität informieren am Donnerstag, 3. März, von 10 bis 13 Uhr bei einer virtuellen öffentlichen Veranstaltung zum Thema „Entgeltgleichheit für Frauen und Männer in hessischen Betrieben. Überprüfung der Geschlechtergerechtigkeit von Entgeltsystemen“ über Verfahren zur Überprüfung von Tarifverträgen und Entgeltsystemen in Betrieben und zeigen anhand von Beispielen Guter Praxis, welche Erfahrungen Betriebe mit diesen Verfahren machen.
Tarifverträge auf dem Prüfstand
Tarifverträge gelten als geschlechtsneutral. Jedoch zeigen sich auch in Branchen mit hoher Tarifbindung deutliche Entgeltlücken zuungunsten von Frauen. „Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie sind die Tarifvertragsparteien selbst aufgefordert, Tarifverträge auf den Prüfstand zu stellen. Denn auch sie sind nicht per se geschlechtergerecht“, sagt der hessische Sozialminister Kai Klose. „Dafür stellt die Wissenschaft fundierte Prüfverfahren zur Verfügung und gibt auch Anleitungen zur Anwendung an die Hand.“ Um diese Prüfverfahren geht es bei der gemeinsamen Veranstaltung von Hessischem Sozialministerium und Goethe-Universität zum Equal Pay Day 2022.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, dieses Prinzip ist in den meisten Entgeltsystemen weitestgehend abgesichert. „Komplizierter wird es, wenn gleiche Entgelte für gleichwertige Tätigkeiten gezahlt werden sollen“, sagt Dr. Christa Larsen vom Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität. Gleichwertig sind Tätigkeiten, wenn nach den folgenden Kriterien eine Vergleichbarkeit vorliegt: 1. Wissen und Können, 2. psycho-soziale Kompetenzen, 3. Verantwortung und 4. physische Anforderungen. Nach diesen Kriterien können die sogenannten Männer- und Frauenberufe oft als gleichwertig eingestuft werden – zum Beispiel können die Tätigkeiten einer Erzieherin einerseits und eines Handwerkers andererseits als gleichwertig betrachtet werden. Ähnliches gelte für Bäckereifachverkäuferinnen und Bäcker, meint Dr. Andrea Jochmann-Döll, die sich seit vielen Jahren mit der Thematik beschäftigt und entsprechende wissenschaftlich fundierte Überprüfungsverfahren mitentwickelt und erprobt hat. Dr. Jochmann-Döll begleitet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und die Goethe-Universität fachlich in dieser Thematik.
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fördert die Anwendung eines erprobten Überprüfungsverfahrens, das eg-check Verfahren, abrufbar unter eg-check.de. Bei der Umsetzung werden Betriebe und Sozialpartner auf vielfältige Weise unterstützt. Wie das Verfahren in der Praxis funktioniert, darüber berichten bei der Veranstaltung drei Betriebe aus so unterschiedlichen Branchen wie dem Bankengewerbe, der Telekommunikation und dem Gastgewerbe/Catering. Alle drei haben dieselbe Erfahrung gemacht: Die Überprüfung der Entgeltgerechtigkeit macht sie als Arbeitgeber attraktiv. Denn immer mehr Beschäftigte wollen bei einem Arbeitgeber tätig sein, bei dem es fair zugeht, auch in finanzieller Hinsicht. Dies kann die dringende Suche nach Fachkräften erleichtern und für Arbeitgeber von Vorteil sein.
Die Veranstaltung bildet den Schlusspunkt des Sozialpartnerdialogs zur Entgeltgleichheit in Hessen, den das Hessische Ministerium für Soziales und Integration bereits 2019 gestartet hat. Eingebunden sind die Sozialpartner der größten Branchen in Hessen. Sie haben sich in den vergangenen Monaten in mehreren Workshops mit der Thematik befasst. Mit einem Rückblick auf den bisherigen Dialog bringen sich die Sozialpartner auch bei dieser Veranstaltung ein und unterstreichen damit nochmals die Wichtigkeit des Themas auch für sie.
Das Programm kann unterÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden. Anmeldungen sind dort ebenfalls noch möglich.
Weitere Informationen und Interviewanfragen:
Dr. Christa Larsen
Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität
Telefon 069 798-22152
E-Mail
c.larsen@em.uni-frankfurt.de
www.iwak-frankfurt.de/projekt/hessischer-lohnatlas/Öffnet sich in einem neuen Fenster