Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schul- und Kitabetrieb sind enorm. Deshalb hat die Hessische Landesregierung im Herbst vergangenen Jahres Hilfen mit einem Volumen von 100 Mio. Euro aufgelegt, von denen 75 Mio. Euro Landesgeld aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ stammen. Dadurch werden die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei den notwendigen Schutzmaßnahmen unterstützt, um Schulen und Kitas „coronafest“ zu machen. Bisher sind davon vor Ort fast 60 Mio. Euro in den sicheren Betrieb dieser Einrichtungen der Kommunen und freien Träger investiert worden, unter anderem mehr als 9 Mio. Euro für mobile Luftreinigungsgeräte in Räumen, wo Lüften nicht möglich ist, 4,4 Mio. Euro für CO2-Ampeln, 2,4 Mio. Euro zur Ertüchtigung von Fenstern und Türen sowie rund 2 Mio. Euro für den Einbau von Zu- und Abluftsystemen sowie festinstallierte Raumluftanlagen.
Frist für weitere Investitionen und Maßnahmen verlängert
„Die Bewältigung der Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur gemeinsam packen können. Wir freuen uns daher sehr, dass unsere Unterstützung so gut angenommen wird. Das Landesgeld befindet sich bereits seit Mitte Dezember 2020 auf den Konten der Kommunen. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil ermöglichen diese Landeszuschüsse weitere Maßnahmen in einem Volumen von 40 Mio. Euro. Soweit dies noch nicht mit Aufträgen gebunden sind, können die verbleibenden Mittel zum Wohl unserer Kinder und Jugendlichen nach den örtlichen Gegebenheiten genutzt werden. Dazu verlängern wir die Umsetzungs- und Abrechnungsfrist für alle Maßnahmen bis zum 31. August 2021“, erklärten Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden.
Dabei entscheiden die Kommunen, welche Prioritäten sie setzen und welche Investitionen notwendig sind. Gefördert wird z.B. die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsanlagen für Klassenräume und Kitas, in denen ein regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nicht oder nicht ausreichend möglich ist. Umgesetzt werden können davon z.B. auch kleinere bauliche Maßnahmen an Fenstern und Türen. „Mit unserer bis zu den Sommerferien abgeschlossenen Impfkampagne für die Lehrkräfte und den sehr erfolgreich praktizierten Selbsttests der Schülerinnen und Schüler haben wir bereits zwei wichtige Maßnahmen vollzogen – gerade auch für einen sicheren Betrieb im Herbst bei möglicherweise wieder steigenden Infektionszahlen. Unser Förderprogramm zur Verbesserung der Hygiene in Klassenzimmern ergänzt diese Maßnahmen optimal“, sagte Kultusminister Lorz.
Luftfiltersysteme dort einsetzen, wo nicht gelüftet werden kann
Bezüglich der mobilen Luftfilteranlagen für Klassenräume lauten die fachlichen Empfehlungen des Umweltbundesamts und verschiedener Experten bzw. Wissenschaftler, welche von der Kultusministerkonferenz im vergangenen September zur fachlichen Beratung hinzugezogen wurden, dass der Einsatz solcher Geräte grundsätzlich nicht nötig sei, wo Räume über Fenster gelüftet werden könnten. In Räumen, die beispielsweise nicht über komplett zu öffnende Fenster verfügten, könne der Einsatz dieser mobilen Anlagen jedoch flankierend sinnvoll sein. Zum Einsatz kommen sollten allerdings ausschließlich qualitätsgeprüfte Geräte, die mit Hochleistungsschwebstofffiltern ausgerüstet seien, die leise arbeiteten und die einen ausreichenden Volumenstrom, gemessen an der Raumgröße, garantierten. Falls die nun wieder von den Kommunalen Spitzenverbänden veranlasste Bedarfserhebung bei den Schulträgern hinsichtlich weiterer Lüfter für Räume, in denen Lüften nicht möglich ist, zusätzliche Mittel erfordern, signalisierten die beiden Minister Gesprächsbereitschaft.
Weiteres Förderprogramm durch den Bund für feste Luftfilteranlagen
Träger von Schulen und Kitas können darüber hinaus derzeit zugleich beim Bund Fördermittel für den Einbau von fest installierten Raumluftanlagen beantragen. Entsprechende Anträge können direkt online beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden, entweder vom Träger der Einrichtung oder von den Schulen, Kitas und Horten selbst. Der maximale Förderbetrag liegt bei 500.000 Euro je Standort.
Die Förderung ist begrenzt auf Räume und Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahren, da für diese Altersgruppe bisher kein Impfstoff gegen Corona zugelassen ist. Nicht gefördert werden mobile Luftfilter, Umbauten an Fenstern oder sogenannte Klappenlüftungen. Das Programm ist bis Ende des Jahres befristet.