Die Auszahlung der regulären Novemberhilfe an wegen des Lockdowns geschlossene hessische Unternehmen ist gut angelaufen: Binnen einer Woche hat das für die Bearbeitung zuständige Regierungspräsidium Gießen bereits 30,7 Mio. Euro an 4.500 Betriebe überwiesen. „Damit ist nach einer Woche ein Viertel der offenen Anträge erledigt“, teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mit. „Hessen hat frühzeitig alle organisatorischen Vorkehrungen getroffen und die Zeit bis zur Freigabe des Verfahrens genutzt, um möglichst viele Auszahlungen schon vorzubereiten, die Bearbeitung und die Auszahlung laufen jetzt mit Hochdruck weiter.“
Die Novemberhilfe und die daran anschließende Dezemberhilfe zielen auf Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, die seit Anfang November aufgrund staatlicher Anordnung schließen mussten. Ihnen erstattet der Bund 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes des Vergleichsmonats des Jahres 2019. In Hessen haben bislang 18.200 Unternehmen und 6.100 Soloselbstständige die Novemberhilfe und insgesamt 15.800 die Dezemberhilfe beantragt. Die eigentliche Auszahlung der Novemberhilfe hat nach Freischaltung des Bearbeitungsprogramms durch den Bund vergangene Woche begonnen, die Dezemberhilfe soll Ende Januar folgen.
Schutz durch Insolvenzrecht
Auch außerhalb der bestehenden Wirtschaftshilfen besteht dringender Handlungsbedarf. So hatte sich Hessen im Bundesrat erfolgreich für eine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht eingesetzt. Der Bund hat dem beim gestrigen Corona-Gipfel der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin nun ebenfalls zugestimmt: „Die Corona-Pandemie trifft Unternehmen mit voller Wucht. Entsprechend breit muss unser Hilfsangebot ausfallen. Es gilt daher, wirtschaftliche Existenzen auch mit dem Insolvenzrecht weiterhin zu schützen. Gut, dass das nun dank hessischer Initiative gelingt,“ sagte Finanzminister Boddenberg.
„Innerhalb weniger Tage konnten 4.500 Bewilligungen der November-Hilfen durch das Regierungspräsidium Gießen ausgegeben werden. Weitere Anträge befinden sich derzeit in der Bearbeitung und werden schnell und unbürokratisch zur Auszahlung gebracht, damit unseren Unternehmen die Hilfen möglichst schnell erhalten. Unser Dank gilt den tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Regierungspräsidium Gießen weiter für die rasche Auszahlung sorgen“, informierte Innenminister Beuth.
Zur Überbrückung der Wartezeit hat der Bund hessischen Unternehmen bisher rund 200 Mio. Euro Abschlagszahlungen überwiesen, davon etwa zwei Drittel für Anträge auf Novemberhilfe und ein Drittel für Anträge auf Dezemberhilfe. Hinzu kommen 15,3 Mio. Euro an mehrere Tausend Soloselbstständige, die erstmals auch Umsatzausfälle geltend machen können. Von der seit vergangenem Sommer laufenden Überbrückungshilfe II sind inzwischen rund 132 Mio. Euro bei hessischen Unternehmen angekommen.Die Überbrückungshilfe II ist allgemein für Unternehmen mit pandemiebedingten Umsatzeinbrüchen bestimmt.
Vorbereitet wird derzeit die Überbrückungshilfe III, die vor allem auf Unternehmen zielt, die vom Mitte Dezember verschärften Lockdown betroffen sind wie etwa Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen und von diesen dringend erwartet wird. Sie soll nach Auskunft des Bundes erst starten, wenn November- und Dezemberhilfen bearbeitet werden können. „Auch deshalb freuen wir uns, dass wir bei der Auszahlung der Novemberhilfe jetzt endlich gut vorankommen“, sagte Al-Wazir.
Mehr Geld für Soloselbstständige: Druck aus Hessen hat gewirkt
Die angekündigte Aufstockung und Vereinfachung der Überbrückungshilfe III wird von Wirtschaftsminister Al-Wazir ausdrücklich begrüßt: „Wir haben uns schon lange gegenüber dem Bund für eine bessere Unterstützung von Soloselbstständigen ausgesprochen, weil aus unserer Sicht die bisher angekündigten 5.000 Euro bis Ende Juni zu wenig sind. Es hat sich gelohnt, dass wir mit dem Vorschlag, die Neustarthilfe anzuheben, immer wieder an die Bundesregierung herangetreten sind, die diesen Betrag jetzt auf 7.500 Euro erhöhen will. Wir warten jetzt auf die genaue Formulierung der angekündigten Verbesserung der Überbrückungshilfe III durch den Bund“, so der Minister. Hessen hatte gefordert, mindestens die sogenannte Pfändungsfreigrenze gelten zu lassen, also 1.180 Euro pro Monat.