Innenminister Roman Poseck hat zur Ersten Lesung des Gesetzes im Hessischen Landtag ausgeführt: „Die Kommunen sind ein unverzichtbarer Stützpfeiler unserer Demokratie. Als Kommunalminister ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Kommunen weiter zu stärken. Daher haben wir in den vergangenen Monaten angesichts der Kommunalwahl im März 2026 gemeinsam mit Kommunen, Kommunalaufsichtsbehörden und kommunalen Spitzenverbänden an einer Modernisierung des Kommunalrechts gearbeitet. Dabei sind zahlreiche Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis berücksichtigt worden und in den Gesetzesentwurf eingeflossen. Ich möchte mich für den konstruktiven Austausch mit den kommunalen Partnern bedanken und anbieten, diesen Austausch weiter fortzusetzen.
Unsere Kommunen erhalten ein modernes und auf ihre Bedürfnisse angepasstes Kommunalrecht. Dabei handelt es sich um die umfassendste Kommunalrechtsnovelle seit zehn Jahren. Wir steigern die Handlungsfähigkeit der Kommunen, bauen Bürokratie ab und sorgen für die notwendige Bewegungsfreiheit, die es vor Ort bedarf. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage, die vor allem auf Einnahmeverluste infolge der schlechten Wirtschaftslage zurückzuführen ist, wollen wir bestmögliche rechtliche Rahmenbedingungen gewährleisten.
Auszählverfahren auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren umstellen
Der Gesetzesentwurf enthält folgende Schwerpunkte:
Wir wollen das Auszählverfahren auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren umstellen. Das aktuelle Verfahren nach Hare/Niemeyer führt zur Zersplitterung der Gemeindegremien, zu schwierigeren Mehrheitsfindungen, einem Mehraufwand für die Verwaltungen und letztlich an einigen Stellen zur drohenden Arbeitsunfähigkeit kommunaler Gremien. Wir können Bürgerinnen und Bürger nur für das kommunale Ehrenamt begeistern, wenn sie das Gefühl haben, mit ihrem Engagement in der Kommunalpolitik etwas bewirken zu können. Marathonsitzungen und lähmende Abstimmungsprozesse durch aufgeblähte kommunale Vertretungen hingegen sorgen für Politikverdrossenheit. Mit dem bereits bewährten Verfahren nach d’Hondt stärken wir den demokratischen Prozess in den hessischen Parlamenten.
Auch die Ein-Personen-Fraktion, die es so nur in Hessen gibt, soll abgeschafft werden. Wir werden es den kommunalen Parlamenten auch leichter machen, in eigener Verantwortung eine Verkleinerung vorzunehmen. Hierfür soll in Zukunft eine einfache Mehrheit statt der gegenwärtig vorgesehenen Zwei-Drittel-Mehrheit ausreichen.
Mehr Flexibilität durch die Möglichkeit digitaler Sitzungsformate
Mehr Handlungsfähigkeit und Flexibilität wollen wir auch durch die Möglichkeit digitaler Sitzungsformate eröffnen, sofern eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschlossen wird. Ein Zwang hierzu soll natürlich nicht bestehen. Wir möchten den Kommunen weitgehende Gestaltungsbefugnisse überlassen. Parallel zur digitalen Sitzungsteilnahme erleichtern wir das Live-Streaming von Sitzungen und regeln, dass Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und des Kreistages im Internet veröffentlicht werden können.
Wir wollen außerdem dafür Sorge tragen, dass wichtige kommunale Infrastrukturvorhaben zügiger umgesetzt und nicht durch wiederholte Bürgerbegehren verzögert werden. Bürgerbeteiligungen bleiben aber natürlich erhalten. Eine solche Regelung hat sich in anderen Ländern bereits bewährt. Wir stärken mit der Entscheidung auch wieder die kommunalen Vertretungskörperschaften. Bei Infrastrukturprojekten, die die gesamte Gemeinde betreffen, können und sollen Gemeindevertretungen als Vertretungsorgan der gesamten Gemeinde unterschiedliche Interessen abwägen. In Situationen in denen sich Befürworter und Gegner eines Vorhabens häufig unversöhnlich gegenüberstehen, ist es Aufgabe der gewählten Vertretungsorgane eine sachorientierte und kompromisshafte Lösung zu finden. Grundsätzlich sollte es im Interesse aller sein, dass Infrastrukturprojekte, wie der Bau von Windkraftanlagen, schnellstmöglich umgesetzt und nicht unnötig verzögert werden.
Bessere Besoldung für kommunale Wahlämter
Zudem ist eine Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Wohnungsbau und im Hinblick auf erneuerbare Energien vorgesehen.
Die Reform des Kommunalrechts sieht auch eine bessere Besoldung für kommunale Wahlämter wie Bürgermeister und Landräte vor. Wir wollen gerade diejenigen stärken, die sich seit Jahren vor Ort für unsere Demokratie einsetzen. Wir wissen um ihre hohe Belastung und Verantwortung und müssen leider feststellen, dass gerade Kommunalpolitiker immer häufiger angegriffen werden. Die Kommunen sind nah bei den Menschen und elementar für das Vertrauen in unsere Demokratie. Daher müssen wir alles daransetzen, dass sich auch künftig Menschen bereit erklären, Verantwortung in diesen herausfordernden Zeiten zu übernehmen. Mit einem 8-prozentigen Zuschlag, der ab der zweiten Wahlperiode gewährt werden soll, geben wir einen Anreiz. Auch die Dienstaufwandsentschädigung soll steigen und dynamisiert werden, indem sie an die Entwicklung des Gehalts gekoppelt wird. Auch die Regelung zum Ruhestand werden wir verbessern, indem die Möglichkeit eines Ruhestandes auf Antrag bei Erreichen der Altersgrenze eingeführt werden soll.
Beteiligung von jungen Menschen und Senioren stärken
Außerdem wollen wir die Beteiligung von jungen Menschen und Senioren stärken, um die gesellschaftliche Vielfalt zu fördern und generationsübergreifende Lösungen zu finden.
Zu dem Reformentwurf haben wir bereits umfangreiche Beteiligungen durchgeführt und aus der Praxis ein positives Echo erfahren. Es freut mich, dass der Hessische Landkreistag die Maßnahmen begrüßt. Das zeigt, dass wir mit der Kommunalrechtsnovelle den richtigen Weg eingeschlagen sind. Die christlich-soziale Landesregierung setzt damit bereits im ersten Jahr ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.“