Am Freitag wird im Bundesrat ein Gesetzentwurf (BR-Drs. 447/24) beraten, der direkt aus dem Bündnis gegen Bürokratie hervorgegangen ist. Das am 3. Juni 2024 erstmals zusammengetretene Gremium setzt sich aus 16 Verbänden und Institutionen zusammen, die jeweils einen großen Teil der Kommunen, Unternehmen, Landwirte, der technischen Berufe und Gewerkschaften in Hessen repräsentieren. Das Bündnis gegen Bürokratie ist neben der Stabsstelle in der Staatskanzlei und dem Bürokratie-Melder Teil der Entbürokratisierungsstrategie des Landes. Ziel ist es, konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau zu erarbeiten.
Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz stellte die Initiative heute im Vorfeld des Bundesrates vor: „Als wir uns Anfang Juni getroffen haben, habe ich gesagt, dass wir den Berg an Bürokratie genausoabtragen müssen, wie wir ihn in den letzten Jahrzehnten aufgetürmt haben: Stück für Stück und jeweils mit einer guten Begründung. Die Initiative zur Begrenzung von Halterpflichten klingt vielleicht etwas kleinteilig, aber sie hat eine enorm große Wirkung. Denn davon sind alle Unternehmen und sonstige Institutionen in ganz Deutschland betroffen, die Dienstfahrzeuge unterhalten. Bisher mussten sich die Fahrzeughalter mehrfach im Jahr die Führerscheine der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer zeigen lassen. Das sind über das Jahr verteilt viele bürokratische Akte, wenn man bedenkt, dass es oftmals unterschiedliche Nutzer von Dienstfahrzeugen gibt, etwa bei Speditionen oder Bauunternehmen. Mit diesem Ärgernis wollen wir Schluss machen, denn es kostet wertvolle Arbeitszeit und Geld.“
Gesetzentwurf ist vereinfachende Klarstellung
Der Gesetzentwurf setzt bei § 21 Abs. 2 Nr. 2 und 3 StVG an. Die Norm regelt die strafrechtliche Verantwortung des Fahrzeughalters, wenn er fahrlässig zulässt, dass ein Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug nutzt. Wenn sich der Halter den Führerschein nicht mehrfach im Jahr vorzeigen lässt, steht ein Fahrlässigkeitsvorwurf im Raum. Der Gesetzentwurf schlägt deshalb eine vereinfachende Klarstellung vor. Es soll ausreichen, wenn der Fahrzeugführer einmal zu Beginn des Vertragsverhältnisses nachweist, dass er einen gültigen Führerschein hat.