Das Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ ist in wesentlichen Punkten startbereit. Erste Auszahlungen sind bereits erfolgt. Für weitere Programmbestandteile stehen klare Startzeitpunkte mittlerweile fest.
Das im Dezember 2022 vorgestellte Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ hat das Ziel, genau dort zu helfen, wo Bundesprogramme nicht greifen. Insbesondere die wichtigen Vereinshilfen sowie die finanzielle Unterstützung der Beratungsstrukturen laufen jetzt an.
Stand: 28. Februar 2024
Kernpunkte Landesprogramm
Damit die Verbraucherzentralen ihre Beratung ausbauen und der gestiegenen Nachfrage nachkommen können, erhalten sie vom Land 600.000 Euro zusätzlich. Erste Abschläge wurden bereits kurzfristig ausgezahlt, damit die Verbraucherzentrale Hessen nicht auf die Bearbeitung des umfassenden Zuwendungsantrags warten muss.
Um die erfolgreich laufende Energieeinsparberatung der Caritas und ihrer Partner in Hessen auszuweiten, stehen für dieses und kommendes Jahr insgesamt 3,2 Millionen Euro bereit. Kern der Beratung ist der „Stromsparcheck“, der Menschen mit geringem Einkommen hilft, Energie einzusparen – durch Tipps aber auch den Austausch bspw. alter Glühbirnen. Der Start für die Ausweitung des Stromsparchecks ist für Juni vorgesehen.
Auch das landesweite Netzwerk der Schuldnerberatungsstellen in Hessen wird gestärkt. Zusätzlich zur regulären Förderung erhalten sie – angesichts der aktuellen Lage – einen weiteren Zuschuss über 1,7 Millionen Euro. Derzeit laufen die Abstimmungen, welche Beratungsstellen in welchen hessischen Regionen welchen Anteil an der Gesamtsumme erhalten.
Die Zahl der Neukunden bei den hessischen Tafeln ist im vergangenen Jahr, auch aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine, deutlich gestiegen. Die Tafeln sind häufig erste Anlaufstelle für bedürftige Menschen in schwierigen Lebensphasen und zugleich sozialer Knotenpunkt. Mit der erneuten Unterstützung der hessischen Tafeln Ende vergangenen Jahres in Höhe von 2,2 Millionen Euro sichern wir den Bestand der Tafeln auch in schwierigen Zeiten. Sie können damit weiterhin Lebensmittel ausgeben und den darauf angewiesenen Menschen vor Ort helfen. Zusätzlich wurde die Förderung tafelähnlicher Initiativen mit 100.000 Euro aus Lottomitteln in die Wege geleitet.
Wenn Mieterinnen und Mieter in Wohnungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte aufgrund gestiegener Energie-Nebenkosten in Zahlungsrückstand geraten, droht ihnen keine Kündigung. Stattdessen können Mietparteien, die Zahlungsschwierigkeiten haben, individuelle Raten- und Stundungsvereinbarungen treffen.
Die deutlich gestiegenen Energiepreise belasten in außerordentlichem Maße auch die ehrenamtlich geführten und/oder gemeinnützigen Vereine, Initiativen und Verbände in Hessen. Für sie sehen wir subsidiär zu den Bundeshilfen eine bedarfsgerechte Förderung von bis zu 5.000 Euro vor. Anträge können ab dem 1. März rückwirkend für ein Jahr gestellt werden.
Über das Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster können Vereine aus den folgenden Bereichen ihre Anträge einreichen: Sport, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Ernährung, Tierschutzinitiativen, Schule, Familie (Kinder, Jugendliche, Senioren), Arbeit, Soziales, Gesundheit, Menschen mit Behinderung, Integration und Asyl, Entwicklungszusammenarbeit, Europa, Digitales, Politische Bildung und Ehrenamt.
Opferhilfevereine richten ihren Antrag bitte via Mail an energie-vereinshilfe@hmdj.hessen.de. Informationen zur Antragsstellung für Kulturvereine sind hierÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Zur Unterstützung von Hessens Heilkurorten stimmt das Land derzeit mit dem Hessischen Heilbäderverband noch einen Verteilschlüssel ab. Ziel ist es, das Geld im Sommer auszahlen zu können.
Mit den neuen und kurzfristig aufgelegten Energie-Mikrodarlehen unterstützen wir gezielt kleine Unternehmen und Soloselbstständige, die Liquidität benötigen. Damit ergänzen wir seit Mitte Dezember 2022 die Energiepreisbremsen des Bundes um ein eigenes Hilfsprogramm. Bislang wurden 120 Anträge gestellt, weil Unternehmen zusätzliche Liquidität benötigen. Zehn Anträge auf Energie-Mikrodarlehen über insgesamt 334.600 Euro wurden zugesagt, sieben davon zwischenzeitlich ausgezahlt (230.100 Euro). Die übrigen Anträge werden derzeit bearbeitet.
Mit einem Bürgschaftsprogramm „Ukraine“ unterstützt die Bürgschaftsbank Hessen kleine und mittlere Unternehmen, deren Umsatz durch die Folgen des Angriffskriegs stark eingebrochen ist. Sie verbürgt notwendige Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel. Für das Bürgschaftsprogramm gibt es zwar Voranfragen, aber noch keinen formellen Antrag.
Auch und gerade in der aktuellen Krise fördern wir weiter konsequent den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien in Hessen, um unabhängiger von Gas und Öl zu werden. Dazu legen wir ein zinsgünstiges Kreditprogramm für private Bauherren und Gebäudeeigentümer auf, die auf ihren Dächern neue Photovoltaik-Anlagen installieren. Das KreditprogrammPhotovoltaik soll noch in diesem Frühjahr anlaufen.
Mit einer landesweiten Plakatkampagne, die vor der nächsten Heizperiode startet, wird die erfolgreiche Kampagne der Landesenergieagentur „Hessen spart Energie“ fortgesetzt: In der Nähe von Baumärkten wird für einfache DIY-Maßnahmen in Wohnungen und Häusern geworben, die jeder und jede selbst durchführen kann. Denn die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird.
Zur Investitionsförderung zum Erwerb von Notstromaggregaten in der Landwirtschaft wird derzeit die notwendige Richtlinie erarbeitet. Anträge liegen dementsprechend noch nicht vor.
Für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen wurde zum 1. Januar 2023 zudem das Wohngeld erhöht. Steigende Energiekosten und die Kosten für die energetische Gebäudesanierung sollen dadurch dauerhaft abgedeckt werden. Wir fördern das höhere und ausgeweitete Wohngeld in Hessen mit mindestens 100 Millionen Euro jährlich zusätzlich.
Nur in wenigen Bereichen, etwa beim „Kulturfonds Energie“ des Bundes, warten wir noch auf die finale Ausgestaltung des Bundesprogramms. Erst dann kann entschieden werden, wo das Land zusätzlich helfen kann.
Hessen steht zusammen, um die Folgen des Kriegs gegen die Ukraine zu bewältigen. Das Hilfspaket, das dort greift, wo Bundesprogramme nicht wirken, hat ein Gesamtvolumen von 3,58 Milliarden Euro.
Die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind verabschiedet. Die Regelungen sehen vor, dass diese Energiepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden.